Letzter Stand: 8. Juli 2011
Arbeitnehmer Pauschbetrag nicht mit Sparer Pauschbetrag verwechseln
Der Arbeitnehmer Pauschbetrag ist eine Werbungskostenpauschale, die nicht zu verwechseln ist mit dem Sparerpauschbetrag. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll der Vereinfachung dienen. Dadurch braucht erst bei höheren Werbungskosten der Nachweis für höhere Werbungskosten erbracht werden. Durch das Sammeln von entsprechenden Belegen.
Keine negativen Einkünfte durch den Arbeitnehmerpauschbetrag, weitere Pauschbeträge
Außer dem Arbeitnehmerpauschbetrag wird beim Lohnsteuerabzug auch die Vorsorgepauschale und der Sonderausgabenpauschbetrag bereits berücksichtigt. Dadurch dass der Arbeitnehmer Pauschbetrag berücksichtigt wird, entstehen keine negativen Einkünfte. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird also bis maximal zur Höhe der jeweiligen Einnahmen (Lohn, Gehalt…) berücksichtigt. Der Pauschbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 920 € war nach der Einführung des neuen Gesetzes von 2004-2011 in Kraft. Weiter waren in dieser Zeit jeweils Pauschbeträge in Höhe von 102 € bei den Einnahmen aus Versorgungsbezügen und bei den Einnahmen aus bestimmten anderen Bezügen in Kraft.
Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält Änderung für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschbetrag)
Am 2.2.2011 wurde vom Bundeskabinett der Gesetzesentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Es wurde vorgesehen, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag noch während des Jahres 2011 von 920 € auf 1000 € anzuheben. Dadurch könnte für rund eine halbe Millionen Arbeitnehmer das Sammeln der Belege (die Einzelnachweise der Werbungskosten) entfallen. Was bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Gesetzeseinführung für rund 22 Millionen Arbeitnehmer kein Einzelnachweis für Werbungskosten mehr erforderlich sein wird. Was im Zeitpunkt der Gesetzeseinführung rund 60 % aller steuerpflichtigen Arbeitnehmer betrifft.
Neues Steuervereinfachungsgesetz am 9.6.2011 verabschiedet
Am 9.6.2011 wurde vom Deutschen Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet. Unter anderem wurde damit die schon zuvor beschlossene Änderung vom Arbeitnehmer Pauschbetrag verabschiedet. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde, wie vorgesehen, von 920 Euro auf 1000 Euro pro Jahr angehoben.
Änderung Arbeitnehmer Pauschbetrag: 8. Juli 2011 Bundesrat stoppt Steuerpaket
Am 8. Juli 2011 (Freitag) wurde das Gesetz für die Steuervereinfachung und für die Erhöhung vom Arbeitnehmerpauschbetrag vom Bundesrat gestoppt. Die eigentlich geplante Erhöhung vom Arbeitnehmerpauschbetrag sollte rückwirkend schon mit Beginn vom Jahr 2011 ansteigen. Was einer Steuerentlastung von möglicherweise mehr als dreihundert Millionen Euro entsprochen hätte. Eltern sollten außerdem Kosten für Kita und/oder Hort leichter von der Steuer absetzen können. Es war eigentlich geplant, das 2/3 der Kosten pro Kind (höchstens 4000 Euro) als Sonderkosten abgesetzt werden könnten. Auch eine einfachere Beantragung von Kindergeld bei volljährigen Kindern war vorgesehen. Und Steuererklärungen hätten auch nur noch alle 2 Jahre abgegeben werden müssen. Wenn das Gesetz vom Bundesrat nicht gestoppt worden wäre. Nun bleibt abzuwarten ob die Änderungen für den Arbeitnehmer Pauschbetrag und die sonstigen geplanten Änderungen noch umgesetzt werden.
Hätten Sie gerne eine Beratung und einen Vergleich von einem unabhängigen Finanzberater? Für die Altersvorsorge, die private Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung oder für eine Geldanlage?
Verlinkungen, Quellen, weitere Informationen…:
Sparerpauschbetrag: was ist der Sparerpauschbetrag, wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Freistellungsauftrag Höchstbetrag, Höchstbeträge Freistellungsauftrag
Änderungen 2011 Arbeitnehmer Pauschbetrag (Arbeitnehmerpauschbetrag)
Vergleich für private Krankenversicherung
Anlageberatung Geldanlageberatung mit Beratungsprotokoll
Frankfurter Fondsbank erhöht Depotgebühren und führt Transaktionskosten ein
Steuern sparen durch Steuerentlastungsgesetz 2010
Steuern sparen durch höheren Grundfreibetrag (2010)
Fondsvermittlung und Beratung für Fonds, Altersvorsorge
Fondsgesellschaft Fidelity kauft die Frankfurter Fondsbank
Zinseszinsrechner Zinseszins berechnen Zinseszinsrechnung Zinseszinstabelle
