2009: Sparerpauschbetrag Abgeltungssteuer
Bis zum Ende des Jahres 2008 Gab es den Sparerfreibetrag und Werbungskosten für Kapitaleinkünfte, die man bei Zinsen, steuerpflichtigen Dividenden und Mieten von offenen Immobilienfonds abziehen konnte. Der Sparerfreibetrag Betrug 750 Euro und für Ehepaare 1500 Euro. Zuzüglich der Pauschale für die Werbungskosten in Höhe von 51 Euro und für Ehepaare 102 Euro im Jahr. Insgesamt also die gleichen Beträge wie die Höchstbeträge für Freistellungsaufträge, 801 beziehungsweise für Verheiratete 1602 Euro. Werbungskosten waren beispielsweise die Depotgebühren. Wenn die Werbungskosten allerdings höher waren, konnte man sie bis Ende 2008 noch für Zinspapiere voll abrechnen. Für Aktienfonds und Aktien zur Hälfte und bei den gemischten Papieren waren die Werbungskosten aufzuteilen.
Seit Anfang 2009 statt Sparerfreibetrag plus Werbungskosten der Sparerpauschbetrag
Seit Anfang 2009 gibt es den so genannten Sparerpauschbetrag. Im Sparerpauschbetrag verschmelzen die Werbungskosten und der Sparerfreibetrag. Für Ledige beträgt er 801 Euro und für Verheiratete 1602 Euro. Unabhängig davon wie hoch die Werbungskosten für Kontogebühren, Depotgebühren, etc. sind können diese dann nicht mehr gesondert abgesetzt werden. Der Sparerpauschbetrag gilt nicht nur für Dividenden und Zinsen. Sondern auch, wenn Sie beim Verkauf von Fonds oder Wertpapieren Kursgewinne erzielen. Die Spekulationsfrist von einem Jahr, die Kursgewinne steuerfrei machte, wurde abgeschafft.
Seit Anfang 2009 Spekulationsgewinne, die der Abgeltungssteuer unterliegen bei Freistellungsaufträgen berücksichtigen
Der Sparerpauschbetrag hat zwar die gleiche Höhe wie die derzeitigen Höchstbeträge für Freistellungsaufträge. Jedoch werden durch die Kursgewinne (Spekulationsgewinne), die der Abgeltungssteuer unterliegen, die Freibeträge genauso belastet, wie durch Zinsen und Dividenden. Aufgrund der abgeltungssteuerpflichtigen Kursgewinne, könnte es für Sie sinnvoll sein, die Kursgewinne, die seit 2009 der Abgeltungssteuer unterliegen, in den Freistellungsaufträgen zu berücksichtigen, wenn Sie bei verschiedenen Banken Depots und Konten besitzen.
Webseiten mit Informationen Sparerpauschbetrag, Abgeltungssteuer
Auch auf der Webseite Freier-Fondsvermittler.de können Sie sich auch über den Sparer-Pauschbetrag informieren.
Ausführliche Informationen über die seit 2009 geltende Abgeltungsteuer finden Sie auf der Webseite 2009-Abgeltungssteuer.de. Auf der Webseite 2009-Abgeltungssteuer.de können Sie sich über die Qualität von verschiedenen Tipps in Verbindung mit der Abgeltungsteuer informieren.
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