Steuern sparen, Bürgerentlastungsgesetz
Steuern sparen durch das Bürgerentlastungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2010 können die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden. Dies ermöglicht das Bürgerentlastungsgesetz. Durch das Bürgerentlastungsgesetz möchte die deutsche Bundesregierung den Vorlagen vom Deutschen Bundesverfassungsgericht Folge leisten. Im Rahmen vom Bundesentlastungsgesetz können die Aufwendungen für eine Pflegeversicherung und, was noch interessanter ist, auch für die Krankenversicherung vollständig in der Steuererklärung als Sonderausgabe Berücksichtigung finden. Betreffen wird dies alle Versicherungen, die vom Leistungsniveau her einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Keine Steuern sparen können Sie durch Beiträge oberhalb der Grundversorgung
Auch nach dem 1. Januar 2010 können die Anteile der Versicherungsbeiträge nicht von der Steuer abgesetzt werden, die einen Versicherungsschutz finanzieren, der über die medizinische Grundversorgung hinausgeht. Beispielsweise Krankenversicherungsbeiträge für eine Behandlung durch einen Chefarzt. Oder Beiträge, die man zahlen muss, um in einem Einzelzimmer im Krankenhaus untergebracht zu werden.
Kann ich dann noch Steuern sparen durch Beiträge zur Haftpflichtversicherung und zur Arbeitslosenversicherung?
Mit Beginn vom Jahr 2010 sind die Beiträge zu einer Haftpflichtversicherung und für die Arbeitslosenversicherung nur noch dann als eine Sonderausgabe absetzbar, wenn bestimmte Höchstbeträge für die Grundversorgung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht überschritten werden. Für Rentner, Angestellte, Beamte, Pensionäre und mitversicherte nichtberufstätige Partner gilt der Höchstbetrag von 1900 €. Wenn man nicht berufstätig ist oder Selbstständig und für Partner von Beamten, die keinen eigenen Beihilfeanspruch haben, sowie für privat versicherte Partner gilt der Höchstbetrag von 2800 €.
Werden diese Höchstbeträge nicht ausgeschöpft, können die Ausgaben für die Haftpflichtversicherung und die Arbeitslosenversicherung bis zum jeweiligen Höchstbetrag von der Steuer als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Neuregelung keine Nachteile bei der Steuer durch Steuererklärung
Wenn man dem Finanzamt eine Steuererklärung übermittelt, erhält man vom Finanzamt den alten Versicherungsabzug aus der Zeit vor dem Jahr 2005. Falls diese Regelung für den Steuerzahler günstiger wäre. Somit bleiben alte Vorteile erhalten.
Steuern sparen schon während eines laufenden Jahres
Die Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz, mit denen man Steuern sparen kann, machen sich nicht erst bei der Abgabe einer Steuererklärung bemerkbar. Sondern schon im Laufe eines Jahres bei jeder Lohnabrechnung. Wenn Lohnsteuer abgezogen wird, berücksichtigen die Arbeitgeber die Beiträge, die als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden können. Pauschal geschieht dies bei Arbeitnehmern, die gesetzlich versichert sind.
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