Steuern sparen, Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Steuersätze
Steuern sparen durch höheren Grundfreibetrag 2010
Der steuerliche Grundfreibetrag wird mit Beginn vom Jahr 2010 8004 Euro für einen Alleinstehenden (Single) betragen. Für Verheiratete 16.009 Euro.
Vorteile bei der Steuer beispielsweise für Rentner ohne Steuerkarte
Durch die höheren Freibeträge für die Steuer profitieren beispielsweise Rentner, die ihre Einkommen ohne Steuerkarte beziehen. Denn dadurch, dass die Steuerpflicht ab 2010 erst bei einem höheren Einkommen eintritt, müssen sie erst eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, wenn sie mehr als den Grundfreibetrag an Einkommen haben.
Vorteile der neuen Steuergesetze bei Kindergeld und Kinderfreibetrag
Der höhere Grundfreibetrag mit Beginn vom Jahr 2010 wirkt sich auch positiv in Verbindung mit dem Kindergeld und Kinderfreibeträge aus. Erst wenn ein Jugendlicher (über 18 Jahre) ein Einkommen von mehr als 8004 Euro pro Kalenderjahr bezieht, entfallen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag.
Weniger Steuer auch bei höherem Einkommen durch die neuen Steuergesetze
Durch die neuen Steuergesetze wird auch der mit steigendem Einkommen progressive Anstieg der Steuern abgeflacht. Was bedeutet, dass die Steuersätze bei einem gleich bleibenden Einkommen niedriger sind als im Jahr 2009. Die Entlastung durch die neuen Steuertarife sowie die Absetzbarkeit der Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung (ab Anfang 2010) kann eine Steuerersparnis im vierstelligen Bereich bringen. Beträgt der Jahresbruttolohn 35.000 Euro errechnete die Stiftung Warentest eine Steuerentlastung zwischen 596 Euro an 1900 Euro für ein Jahr. Je nach der jeweiligen Steuerklasse.
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